Behandlungskosten
So erhalten Sie Ergotherapie
Ergotherapie als verordnungsfähiges Heilmittel
Ambulante Ergotherapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und ist von gesetzlichen sowie privaten Kassen anerkannt.
Über eine haus-oder fachärztliche Heilmittelverordnung („Rezept“) können Sie bei medizinischer Indikation unsere ergotherapeutischen Leistungen erhalten.
Bei privat versicherten Klient/-innen übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten in unterschiedlichem Umfang.
Hausbesuche
Wir führen die Therapieeinheiten entweder in der Praxis oder gerne in Ihrem persönlichen Umfeld z.B. bei Ihnen zu Hause, im Seniorenheim oder auch in der Kita/Schule durch.
Wichtig: Eine durchgehende Behandlung in Ihrem persönlichen Umfeld wird bei entsprechender Indikation ärztlich als „Hausbesuch“ verordnet. Dieser muss auf der Verordnung vermerkt sein.
Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassen abzuführen (Zuzahlung).
Der Eigenanteil errechnet sich aus der „Rezeptgebühr“ von 10,- Euro pro Verordnung plus einer prozentualen Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten.
Die Heilmittelerbringer (in diesem Fall unsere Praxis) sind verpflichtet, diesen Betrag von Ihnen einzuziehen. Die Zuzahlungen sind dabei kein Zusatzverdienst für die Heilmittelerbringer, sie werden ohne Abzug an die Krankenkassen weitergeleitet.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von Ihrer Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen.
Sind Sie bereits befreit, legen Sie uns bitte die Befreiungsbescheinigung vor.