Behand­lungs­kos­ten

So erhal­ten Sie Ergotherapie

Behandlungskosten, Ergotherapie, Muth-Köhne, Margret, Senden, Münster

Ergo­the­ra­pie als ver­ord­nungs­fä­hi­ges Heilmittel

Ambu­lan­te Ergo­the­ra­pie ist als Heil­mit­tel Bestand­teil der medi­zi­ni­schen Grund­ver­sor­gung und ist von gesetz­li­chen sowie pri­va­ten Kas­sen anerkannt.

Über eine haus-oder fach­ärzt­li­che Heil­mit­tel­ver­ord­nung („Rezept“) kön­nen Sie bei medi­zi­ni­scher Indi­ka­ti­on unse­re ergo­the­ra­peu­ti­schen Leis­tun­gen erhalten.

Bei pri­vat ver­si­cher­ten Kli­en­t/-innen über­neh­men die pri­va­ten Kran­ken­kas­sen die Kos­ten in unter­schied­li­chem Umfang.

Haus­be­su­che

Wir füh­ren die The­ra­pie­ein­hei­ten ent­we­der in der Pra­xis oder ger­ne in Ihrem per­sön­li­chen Umfeld z.B. bei Ihnen zu Hau­se, im Senio­ren­heim oder auch in der Kita/Schule durch.

Wich­tig: Eine durch­ge­hen­de Behand­lung in Ihrem per­sön­li­chen Umfeld wird bei ent­spre­chen­der Indi­ka­ti­on ärzt­lich als „Haus­be­such“ ver­ord­net. Die­ser muss auf der Ver­ord­nung ver­merkt sein.

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Zuzah­lung

Gesetz­lich Ver­si­cher­te ab dem 18. Lebens­jahr sind ver­pflich­tet, einen Eigen­an­teil an die Kran­ken­kas­sen abzu­füh­ren (Zuzah­lung).

Der Eigen­an­teil errech­net sich aus der „Rezept­ge­bühr“ von 10,- Euro pro Ver­ord­nung plus einer pro­zen­tua­len Zuzah­lung von 10 % der Behandlungskosten.

Die Heil­mit­teler­brin­ger (in die­sem Fall unse­re Pra­xis) sind ver­pflich­tet, die­sen Betrag von Ihnen ein­zu­zie­hen. Die Zuzah­lun­gen sind dabei kein Zusatz­ver­dienst für die Heil­mit­teler­brin­ger, sie wer­den ohne Abzug an die Kran­ken­kas­sen weitergeleitet.

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kön­nen Sie sich von Ihrer Kran­ken­kas­se von den Zuzah­lun­gen befrei­en las­sen. Bit­te infor­mie­ren Sie sich bei Ihrer Kran­ken­kas­se über die genau­en Bedingungen.

Sind Sie bereits befreit, legen Sie uns bit­te die Befrei­ungs­be­schei­ni­gung vor.